The partner for
your corporate
needs.
Über uns
GuideLiner erbringt Services in den Bereichen Unternehmensverwaltung und Unternehmensorganisation
Das Honorar ist individuell verhandelbar (in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem Arbeitsanfall).
Unsere Leistungen
Unternehmensverwaltung
- Der Empfang und die Weiterleitung von Briefpost und sonstigen verkörperten Sendungen
- Die Entgegennahme und Weiterleitung von Anrufen, soweit der Kunde einen gesonderten Anschluss stellt
- Die temporäre Überlassung von Empfangs-, Konferenz-, und Arbeitsflächen zur vorübergehenden Nutzung
- Das Abrechnen von Kundenforderungen
- Das Zahlungswesen (Überweisung von Unternehmensverbindlichkeiten mit Kontovollmacht einschließlich Lohn- und Gehaltszahlungen)
- Das Überwachen der Kunden-Zahlungseingänge
- Das Anmahnen offener Kunden-Rechnungsbeträge
- Die Liquiditätssteuerung des Unternehmens
- Die Meldungen nach der Außenwirtschaftsverordnung
- Die vorbereitende Buchführung (Aufbereitung der Belege und Übergabe zur Buchführung durch Steuerberater, etc.)
- Die Belegverwaltung nach erfolgter Buchführung zur Rückführung an den Auftraggeber
- Die fortlaufende Erfassung und papierlose Ablage der Liefer- und Leistungsverträge des Unternehmens
- Die fortlaufende Erfassung und papierlose Ablage der Bezugsverträge des Unternehmens
- Die Mitarbeiter-Urlaubsverwaltung
Unternehmensorganisation
- Die fortlaufende Erfassung und papierlose Ablage der Unternehmensgrundlagen (Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, etc.)
- Die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
- Das Abhalten von Gesellschafterversammlungen
- Die Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen
- Die Nachbereitung von Gesellschafterversammlungen
- Die Verwaltung der Mitarbeiterverträge
- Das Behördenhandling (Gewerbeaufsicht, IHK, Berufsgenossenschaft, Handelsregister, Ämter für Statistik, etc.)
- Die Geschäftsführung von Unternehmen als Organ
- Die Geschäftsführung von Unternehmen in Vollmacht
Ausgenommen sind Services, deren Erbringung durch berufsrechtliche Vorgaben nur bestimmten Berufsträgern vorbehalten sind (z.B. Rechtsberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung).